Um Kapitalerträge von einer Besteuerung freizustellen, muss der Anleger einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen. Darin legt der Anleger den Anteil des Sparerfreibetrages fest, bis zu dem das Institut keine Abgeltungsteuer abführen soll. Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Banken erteilt werden, dürfen jedoch in der Summe den Sparerfreibetrag nicht übersteigen. Zur Freistellung der Kapitalerträge steht ein Sparerfreibetrag von 801,00 Euro zur Verfügung. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern bleiben 1.602,00 Euro steuerfrei.
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Berlin, 09.04.2022