Grundschuld

Die Grundschuld ist das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird regelmäßig als Kreditsicherheit verwendet. Sie wird in das Grundbuch eingetragen und besitzt einen Rang. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers können nun Ansprüche des Kreditgebers geltend gemacht werden, wobei die Forderung mit einer erstrangigen Grundschuld zuerst bedient wird.

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Berlin, 09.04.2022